Kolloquiumsvortrag
18:15 Uhr, IW3, Raum 0330 / Zoom
Maike Lehmann (Bremen)
Kul‘turnost‘ and Non/Belonging in the Late Soviet Union
(65% der vollen Wochenarbeitszeit, Entgeltgruppe 13 TV-L)
ab dem 01. Januar 2025 befristet für 3 Jahre. Bewerbungsfrist: 31.10.2024
Diskussion: Was ist „Osteuropa“? Geschichte und Gegenwart eines widersprüchlichen Konzepts
19 Uhr, Bibliothek der Weserburg Museum für moderne Kunst
Anastasia Tikhomirova, Hans-Christian Petersen, Artur Weigandt, Klaas Anders
Ukrainische Schriftsteller*innen in Zeiten des Krieges
18:00 Uhr, Europapunkt Bremen
Oxana Matiychuk, Susanne Schattenberg
Wissenswertes
Nur eine „propagandistische Geste“
Zur Aufhebung des Kriegsrechts in Polen am 22. Juli 1983
Quelle: Archiv der Forschungsstelle Osteuropa, FSO, 02-003, Fp0710, Flugblätter.
Das am 13. Dezember 1981 verhängte Kriegsrecht war eine Reaktion des Staatsapparats auf die oppositionelle Massenbewegung Solidarność gewesen, die im Sommer 1980 im ganzen Land entstanden war und sich in den folgenden 16 Monaten mit unterschiedlichsten Initiativen in Bereichen der Wirtschaft, Politik, Bildung und Kultur öffentlich etabliert hatte. Den legalen Status, den die kommunistischen Machthaber der Gewerkschaft Solidarność notgedrungen zugestanden hatten, erkannten sie ihr mit dem Kriegszustand wieder ab. Im Untergrund gründete sich als Landesvertretung der Gewerkschaft die genannte TKK und prägte die Diskussionen und Praktiken der Opposition unter nunmehr konspirativen Bedingungen.
Jene „Erklärung zur Aufhebung des Kriegszustands“ vom 28. Juli 1983 befindet sich im Archiv der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen. Auf einer halben A4-Seite rechnete die TKK schonungslos mit dem Regime ab. Die Beendigung des Kriegsrechts sei nur eine „propagandistische Geste“ gegenüber dem westlichen Ausland, damit es die Sanktionen aufhebe und erneut Kredite gewähre. In der Tat hatte die Staatsführung nicht den Plan, an die Zeit vor dem Kriegsrecht anzuknüpfen. Vielmehr erhielt sie in der nun einsetzenden Phase der „Normalisierung“ qua Sondergesetzgebung Beschränkungen aus der Zeit des Kriegszustands aufrecht: Diese umfassten beispielsweise Repressionen gegenüber Oppositionellen und die Begrenzung der in der Zeit der offiziell anerkannten Solidarność ausgehandelten Praktiken der Arbeiterselbstverwaltung und der Autonomie der Hochschulen. All dies laufe auf eine „Entmündigung der Gesellschaft als ständiges Element der Staatspolitik“ hinaus, so die scharfe Verurteilung durch die TKK. Überdies wurden die Reformprojekte im Wirtschaftssektor, über die man sich noch im Jahr 1981 verständigt hatte, vom Machtapparat verworfen.
Lesetipps:
Tadeusz Ruzikowski: Stan wojenny w Warszawie i województwie stołecznym 1981 – 1983, Warszawa 2009.
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