Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen. Diese Erklärung wurde am 13.08.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung(BITV 2.0).
Informationen über die Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache gibt es bei der Universität Bremen: https://www.uni-bremen.de/erklaerung-zur-barrierefreiheit-in-leichter-sprache
Informationen zur Erklärung zur Barrierefreiheit in deutscher Gebärdensprache werden von der Freien Hansestadt Bremen bereitgestellt:
https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/universitaet/Deutsche_Gebaerdensprache/
DGS_BF_Erklaerung.21751.mp4
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist in Teilen barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden aber nicht vollständig erfüllt.
Eine Überprüfung der Webseite mit Hilfe von WEbAIM des Institute for Disability Research, Policy, and Practice ergab folgende Defizite:
- Barriere: fehlende Alternativtext: Bei visuellen Elementen fehlt ein entsprechender Alternativtext.
- Barriere: Kontraste: Das gewählte Webdesign führt an einigen Stellen zu geringen Kontrasten in der optischen Darstellung.
- Barriere: fehlende Überschriftenebenen: Einzelne Seiten des Webauftritts haben keine durchgehende Gliederung der Überschriftenebenen.
- Barriere: Texte: Bislang gibt es die Texte nicht in Leichter Sprache.
- Barriere: Verlinkungen: Einige Elemente und somit längere Textpassagen sind mit einem Link hinterlegt statt nur ausgewählte Wörter und Sätze.
- Barriere: PDF-Dateien: Die Webseite enthält nur wenige PDF-Dateien, vor allem noch aus der Zeit bis 2011 im Bereich „Publikationen“. Diese PDF-Dateien sind nicht in einem barrierefreien Format.
Erklärung gemäß BremBGG §13 (5)
Die Regelung zur Barrierefreiheit der Freien Hansestadt Bremen sieht vor, dass von der barrierefreien Gestaltung abgesehen werden darf, wenn der für den Webauftritt verantwortlichen Organisation durch eine barrierefreie Gestaltung im Einzelfall eine unverhältnismäßige Belastung entsteht.
Dies ist im Fall der Forschungsstelle Osteuropa gegeben. Die Zahl der Beschäftigten der Forschungsstelle Osteuropa liegt unterhalb des Schwellenwertes von 20. Die Forschungsstelle Osteuropa ist organisatorisch und rechtlich nicht Teil der Universität Bremen und ist nicht in den Webauftritt der Universität integriert.
Der Webauftritt der Forschungsstelle Osteuropa benutzt ein veraltetes Content Management System eines Kleinanbieters. Der Webauftritt wird von einer studentischen Hilfskraft nach kurzer Einarbeitung gepflegt. Die oben dargestellten Defizite können mit Ausnahme der 5. Barriere nicht eigenständig behoben werden. Die Erstellung eines neuen Webauftritts, der dann barrierefrei sein würde, musste aus Kostengründen verschoben werden.
Mit Problemen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit erreichen Sie uns per E-Mail unter fsoweb@uni-bremen.de Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum |